Am 26.02.2015 hielt Rechtsanwalt Robert Kuss auf Einladung des Fachkreises Transportversicherung der „VVB – Vereinigung der Versicherungs-Betriebswirte e.V.“ im Großen Sitzungssaal der HHLA Hamburger Hafen und Logistik AG einen Vortrag über „Haftungsrechtliche Fragen des Güterumschlages im Seehafen“.

Der Güterumschlag stellt einen der schadenanfälligsten Abschnitte in der Transportkette dar. Der Seehafen bildet dabei die Schnittstelle zwischen Landtransport und Seebeförderung mit unterschiedlichen Haftungsbestimmungen und –begrenzungen. Die rechtliche Einordnung des Güterumschlages selbst und die Einordnung in Multimodaltransporte stellt die Praxis daher seit jeher vor Probleme und wird in der Literatur sehr kontrovers diskutiert.

Im vergangenen Jahr hat sich der BGH (Beschluss vom 10.04.2014, I ZR 100/13) mit der Rechtsnatur des isoliert vereinbarten Umschlages von Transportgut beschäftigt. Zusammen mit den jüngeren Entscheidungen des BGH zu der Frage, welcher Teilstrecke im Rahmen eines Multimodaltransportes der Umschlag im Seehafen zuzuordnen ist, bot diese Rechtsprechung einen aktuellen Aufhänger für eine rechtliche Einordnung der Umschlagvorgänge im Seehafen.

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