
Der Güterumschlag stellt einen der schadenanfälligsten Abschnitte in der Transportkette dar. Der Seehafen bildet dabei die Schnittstelle zwischen Landtransport und Seebeförderung mit unterschiedlichen Haftungsbestimmungen und –begrenzungen. Die rechtliche Einordnung des Güterumschlages selbst und die Einordnung in Multimodaltransporte stellt die Praxis daher seit jeher vor Probleme und wird in der Literatur sehr kontrovers diskutiert.
Im vergangenen Jahr hat sich der BGH (Beschluss vom 10.04.2014, I ZR 100/13) mit der Rechtsnatur des isoliert vereinbarten Umschlages von Transportgut beschäftigt. Zusammen mit den jüngeren Entscheidungen des BGH zu der Frage, welcher Teilstrecke im Rahmen eines Multimodaltransportes der Umschlag im Seehafen zuzuordnen ist, bot diese Rechtsprechung einen aktuellen Aufhänger für eine rechtliche Einordnung der Umschlagvorgänge im Seehafen.
Sollten Sie Fragen zu dieser Thematik haben, stehen wir zu deren Beantwortung gerne zur Verfügung


On October 3rd 2013, Corinna KUSS gave a lecture in Paris before the CIP (Cercle des Intervenants du Transport) about: